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Gut zu wissen

Muss ich anzeigen, wenn ich einen Verdacht habe?

Nein. Niemand muss einen Verdacht bei der Polizei anzeigen. Ob es zu einer Anzeige kommt, sollten das betroffene Kind beziehungsweise seine Sorgeberechtigten mitentscheiden.

Bei einem Verdacht ist es vor allem wichtig, dass Sie Ruhe bewahren und sich professionelle Unterstützung suchen. Gehen Sie mit Bedacht vor. Wenn Sie zu schnell etwas unternehmen, kann das die Situation des Kindes oder der jugendlichen Person verschlimmern:

  • Wenn Sie den*die Täter*in über Ihren Verdacht informieren, kann er*sie das Kind zum Beispiel unter Druck setzen.
  • Wenn Sie die geplanten Schritte nicht mit dem betroffenen Kind besprechen, kann es aus Angst vor dem*der Täter*in seine Aussagen wieder zurücknehmen.

Wichtig ist, dass Sie alle Beobachtungen und Aussagen des Kindes oder der jugendlichen Person schriftlich festhalten und zusammen mit einer Fachberatungsstelle vor Ort das weitere Vorgehen besprechen.

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Stimmen: Ausgerechnet der, das konnte ich mir überhaupt nicht vorstellen. Mein Lehrer fragt mich nach einem Date. Ist doch abartig, oder? Meine Kollegin in Verdacht zu haben – wie schrecklich! Ich bin vollkommen durcheinander. Wir haben zwar so ein Präventionsprogramm bei uns im Kindergarten gehabt, aber jetzt wissen wir nicht weiter. Das sind doch beides noch Kinder. Ich bin so froh, dass mir jemand Ihre Nummer gegeben hat. Ich würde gerne einen Elternabend dazu einberufen. Das ist doch alles schon so lange her ... Meine Schwester hat neulich im Chat echt ekelige Fotos von einem Typen geschickt gekriegt. Ich hätte so gerne, dass das alles nicht wahr ist. Unser Team war völlig überfordert.