Nein. Niemand muss einen Verdacht bei der Polizei anzeigen. Ob es zu einer Anzeige kommt, sollten das betroffene Kind beziehungsweise seine Sorgeberechtigten mitentscheiden.
Bei einem Verdacht ist es vor allem wichtig, dass Sie Ruhe bewahren und sich professionelle Unterstützung suchen. Gehen Sie mit Bedacht vor. Wenn Sie zu schnell etwas unternehmen, kann das die Situation des Kindes oder der jugendlichen Person verschlimmern:
- Wenn Sie den*die Täter*in über Ihren Verdacht informieren, kann er*sie das Kind zum Beispiel unter Druck setzen.
- Wenn Sie die geplanten Schritte nicht mit dem betroffenen Kind besprechen, kann es aus Angst vor dem*der Täter*in seine Aussagen wieder zurücknehmen.
Wichtig ist, dass Sie alle Beobachtungen und Aussagen des Kindes oder der jugendlichen Person schriftlich festhalten und zusammen mit einer Fachberatungsstelle vor Ort das weitere Vorgehen besprechen.