Sexueller Missbrauch ist jede sexuelle Handlung von Erwachsenen oder Jugendlichen an oder vor einem Kind oder Jugendlichen. Viele Menschen sagen dazu auch sexualisierte Gewalt. Denn sexueller Missbrauch ist eine Form von Gewalt. Wir nutzen auf dieser Website beide Begrifflichkeiten.
Wo beginnt sexualisierte Gewalt?
Sexualisierte Gewalt beginnt bei sexuellen Übergriffen. Sexuelle Übergriffe sind in der Regel nicht strafbar. Das heißt: Nicht alle diese Handlungen sind auch verboten. Wichtig ist aber: Auch wenn Handlungen nicht verboten sind, können die Kinder und Jugendlichen darunter sehr leiden.
Welche Taten sind strafbar?
Wer an oder vor einem Kind sexuelle Handlungen vornimmt, macht sich strafbar. Strafbar sind also auch sexuelle Handlungen, bei denen die Tatperson das Kind nicht berührt.
Was ist technologiegestützter sexueller Missbrauch?
Immer mehr Täter*innen nutzen digitale Medien, um Kinder und Jugendliche sexuell zu missbrauchen. Digitale Medien sind zum Beispiel: Fotokameras, Videokameras, Smartphones oder Tablets. Wir sprechen dann von technologiegestütztem / bildbasiertem sexuellen Missbrauch oder von sexualisierter Gewalt mit digitalem Medieneinsatz.
Werden auch Jugendliche sexuell missbraucht?
Auch Jugendliche erleben sexualisierte Gewalt. Von sexuellem Missbrauch sprechen wir, wenn ein sogenanntes Obhuts-Verhältnis zur Tatperson besteht. Das heißt konkret: Die betroffenen Jugendlichen sind der Tatperson zur Erziehung anvertraut und abhängig von dieser.
Wer sind die Tatpersonen?
Häufig sind es Männer und männliche Jugendliche, die Kinder und Jugendliche sexuell missbrauchen. Es gibt aber auch Frauen und weibliche Jugendliche, die sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ausüben.
Warum ist es schwer für Kinder und Jugendliche, von den Übergriffen zu berichten?
Die meisten Kinder und Jugendliche schämen sich, weil der Missbrauch mit Sexualität zu tun hat. Es fällt ihnen schwer, über das zu sprechen, was ihnen passiert. Oft sagt ihnen die Täter*innen auch, dass sie selbst Schuld an dem Missbrauch sind. Aber das stimmt natürlich nicht. Niemals haben Kinder und Jugendliche Schuld an sexuellen Handlungen durch Erwachsene oder Jugendliche.
Welche Folgen hat sexueller Missbrauch?
Die Folgen von sexuellem Missbrauch sind sehr unterschiedlich. Viele Betroffene leiden ihr ganzes Leben lang unter körperlichen und psychischen Belastungen, Störungen oder Krankheiten. Häufig kommen auch finanzielle Probleme hinzu. Für andere sind die Folgen weniger belastend. Sie haben eine geeignete Unterstützung für sich gefunden.
Woran erkenne ich, dass ein Kind oder eine jugendliche Person sexuell missbraucht wird?
Es ist schwer, sexuellen Missbrauch zu erkennen. Nur selten hat ein Kind oder eine jugendliche Person Verletzungen, die eindeutig auf sexuellen Missbrauch hinweisen. Es gibt auch keine anderen Merkmale, die in jedem Fall auftreten und eindeutige Hinweise sind. Wenn sich ein Kind oder eine jugendliche Person jedoch stark verändert, sollten Erwachsene immer aufmerksam sein.
Wie gehe ich mit einem Kind um, wenn mir eine Veränderung auffällt oder ich sexuellen Missbrauch vermute?
Versuchen Sie, Vertrauen zu dem Kind aufzubauen. Nehmen Sie sich dafür Zeit. Unternehmen Sie etwas mit dem Kind und fragen Sie, wie es dem Kind geht. Bieten Sie dem Kind an, bei Problemen mit Ihnen zu sprechen. Sie können dem Kind auch sagen, dass Sie sich Sorgen machen – zum Beispiel, weil es traurig aussieht oder sich verändert hat. Geben Sie dem Kind Zeit, von sich aus zu erzählen. Drängen Sie das Kind nicht.
Wie gehe ich mit einer (möglichen) Tatperson um?
Diese Frage beschäftigt sehr viele Menschen, die bei uns anrufen. Besonders belastend ist die Situation, wenn die Ratsuchenden die (mögliche) Tatperson gut kennen. In jedem Fall gilt: Bleiben Sie ruhig und sprechen Sie die Person nicht sofort auf den Verdacht an. Bevor eine (mögliche) Tatperson von dem Verdacht erfährt, sollte das Kind geschützt sein vor dieser. Sonst besteht das hohe Risiko, dass die Tatperson das Kind unter Druck setzt und damit zum Schweigen bringt.
Muss ich anzeigen, wenn ich einen Verdacht habe?
Nein. Niemand muss einen Verdacht bei der Polizei anzeigen. Ob es zu einer Anzeige kommt, sollten das betroffene Kind beziehungsweise seine Sorgeberechtigten mitentscheiden.
Stimmen: Ausgerechnet der, das konnte ich mir überhaupt nicht vorstellen. Mein Lehrer fragt mich nach einem Date. Ist doch abartig, oder? Meine Kollegin in Verdacht zu haben – wie schrecklich! Ich bin vollkommen durcheinander. Wir haben zwar so ein Präventionsprogramm bei uns im Kindergarten gehabt, aber jetzt wissen wir nicht weiter. Das sind doch beides noch Kinder. Ich bin so froh, dass mir jemand Ihre Nummer gegeben hat. Ich würde gerne einen Elternabend dazu einberufen. Das ist doch alles schon so lange her ... Meine Schwester hat neulich im Chat echt ekelige Fotos von einem Typen geschickt gekriegt. Ich hätte so gerne, dass das alles nicht wahr ist. Unser Team war völlig überfordert.