Diese Frage beschäftigt sehr viele Menschen, die bei uns anrufen. Besonders belastend ist die Situation, wenn die Ratsuchenden den möglichen Täter oder die mögliche Täterin gut kennen. In jedem Fall gilt: Bleiben Sie ruhig und sprechen Sie die Person nicht sofort auf den Verdacht an. Bevor ein möglicher Täter oder eine mögliche Täterin von dem Verdacht erfährt, sollte das Kind geschützt sein vor dieser Person. Sonst besteht das hohe Risiko, dass der Täter oder die Täterin das Kind unter Druck setzt und damit zum Schweigen bringt.
Das gilt leider auch für Menschen aus der eigenen Familie, für Freundinnen und Freunde oder Bekannte, für Kolleginnen oder Kollegen sowie für alle anderen Menschen aus dem eigenen sozialen Umfeld.
Wenn Eltern ihre Kinder missbrauchen, ist es besonders schwer, die betroffenen Mädchen und Jungen zu schützen. Sprechen Sie die Eltern nicht auf Ihren Verdacht an, sondern stimmen Sie das weitere Vorgehen mit einer Fachberatungsstelle ab. Bei sexuellem Missbrauch innerhalb der Familie müssen zum richtigen Zeitpunkt auch das Jugendamt und das Familiengericht eingeschaltet werden. Nur Richter und Richterinnen können Eltern Rechte entziehen und damit die Kinder schützen.