Diese Frage beschäftigt sehr viele Menschen, die bei uns anrufen. Besonders belastend ist die Situation, wenn die Ratsuchenden die (mögliche) Tatperson gut kennen. In jedem Fall gilt: Bleiben Sie ruhig und sprechen Sie die Person nicht sofort auf den Verdacht an. Bevor eine (mögliche) Tatperson von dem Verdacht erfährt, sollte das Kind geschützt sein vor dieser. Sonst besteht das hohe Risiko, dass die Tatperson das Kind unter Druck setzt und damit zum Schweigen bringt.
Das gilt leider auch für Menschen aus der eigenen Familie, für Freund*innen oder Bekannte, für Kolleg*innen sowie für alle anderen Menschen aus dem eigenen sozialen Umfeld.
Wenn Eltern ihre Kinder missbrauchen, ist es besonders schwer, die betroffenen Kinder oder jugendlichen Personen zu schützen. Sprechen Sie die Eltern nicht auf Ihre Vermutung an, sondern stimmen Sie das weitere Vorgehen mit einer Fachberatungsstelle ab. Bei sexualisierter Gewalt innerhalb der Familie müssen zum richtigen Zeitpunkt auch das Jugendamt und das Familiengericht eingeschaltet werden. Nur Richter*innen können Eltern Rechte entziehen und damit die Kinder schützen.