Wer an oder vor einem Kind sexuelle Handlungen vornimmt, macht sich strafbar. Strafbar sind also auch sexuelle Handlungen, bei denen die Tatperson das Kind nicht berührt.
Strafbar sind folgende Handlungen:
- Eine Person gibt einem Kind oder einer jugendlichen Person Küsse.
- Eine Person führt sexuelle Handlungen am Körper des Kindes oder der jugendlichen Person aus.
- Eine Person lässt sich von einem Kind oder einer jugendlichen Person sexuell befriedigen.
- Eine Person zwingt ein Kind oder eine jugendliche Person zu sexuellen Handlungen an sich selbst.
- Eine Person vergewaltigt ein Kind oder eine jugendliche Person vaginal, oral oder anal. Das heißt: Eine Person dringt mit dem Penis oder einem Gegenstand in eine Körperöffnung ein. Damit meinen wir Körperöffnungen wie Vagina, Po oder Mund. Medizinische Untersuchungen sind keine Vergewaltigungen, wenn sie für die Behandlung notwendig sind.
Vergewaltigungen sind eine sehr schwere Form von sexuellem Missbrauch.
Es gibt auch sexuellen Missbrauch, bei dem der Körper des Kindes nicht direkt einbezogen wird:
- Eine Person zieht sich vor einem Kind nackt aus und zeigt sich sexuell erregt.
- Eine Person befriedigt sich sexuell vor einem Kind.
- Eine Person zeigt einem Kind oder einer jugendlichen Person Bilder oder Videos von sexuellen Handlungen.
- Person(en) führen sexuelle Handlungen vor einem Kind aus.
Es gibt auch sexuellen Missbrauch mittels digitaler Medien. Welche Handlungen dazu gehören, erklären wir eine Frage weiter unten.