Sexualisierte Gewalt beginnt bei sexuellen Übergriffen. Sexuelle Übergriffe sind in der Regel nicht strafbar. Das heißt: Nicht alle diese Handlungen sind auch verboten. Wichtig ist aber: Auch wenn Handlungen nicht verboten sind, können die Kinder und Jugendlichen darunter sehr leiden.
Sexuelle Übergriffe sind zum Beispiel:
- Eine Person belästigt oder beleidigt ein Kind oder eine jugendliche Person durch sexualisierte Worte.
- Eine Person beobachtet ein Kind oder eine jugendliche Person ganz genau und blickt dabei zum Beispiel gezielt auf den Intimbereich, den Po oder die Brust.
- Eine Person berührt ein Kind oder eine jugendliche Person flüchtig über der Kleidung zum Beispiel im Intimbereich oder an der Brust. Macht die Person das aus Versehen, sprechen wir von einer Grenzverletzung. Dann ist es wichtig, dass die Person um Entschuldigung bittet.